Klasse A: leistungsunbeschränkte Krafträder
Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr.
Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg des Stufenaufbaus — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).
Daten der Führerscheinklasse A
Mindestalter | für den Direkteinstieg 24 Jahre |
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Voraussetzungen | Mit mindestens 24 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A erworben werden. Im Rahmen des Stufenaufbaus kann die Klasse A mit Vorbesitz der Klasse A2 frühestens nach 2 Jahren erweitert werden. |
Fahrzeuge | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
Hubraum | mehr als 50cm³ |
Leistung | keine Einschränkung |
Geschwindigkeit | mehr als 45 km/h |
Befristung | Die Klasse A ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen |
Einschluss | Wer die Klasse A besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1, A2 und AM. |
Sonstiges |