Klasse A: leistungsunbeschränkte Krafträder

Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr.
Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg des Stufenaufbaus — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).

Daten der Führerscheinklasse A

Mindestalterfür den Direkteinstieg 24 Jahre
VoraussetzungenMit mindestens 24 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A erworben werden. Im Rahmen des Stufenaufbaus kann die Klasse A mit Vorbesitz der Klasse A2 frühestens nach 2 Jahren erweitert werden.
FahrzeugeKrafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Hubraummehr als 50cm³
Leistungkeine Einschränkung
Geschwindigkeitmehr als 45 km/h
BefristungDie Klasse A ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen
EinschlussWer die Klasse A besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1, A2 und AM.
Sonstiges