Klasse B197
Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Daten der Führerscheinklasse B197
Mindestalter | 17 Jahre |
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Voraussetzungen | Ist der Nachweis der Schaltkompetenz, daß bedeutet: Praktische Ausbildung auf ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe. Bei der Ausbildung werden mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit Schaltgetriebe absolviert, plus einer Überprüfungsfahrt mit einem Fahrlehrer/in von mindestens 15 Minuten durchgeführt. Die Schaltkompetenz wird dann von der Fahrschule gegenbenenfalls im Anschluss ausgestellt. |
Fahrzeuge | Entsprechende Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schalt -/oder Automatikgetriebe. |
Was ist Wichtig? | Ich muss den Nachweis der Schaltkompetenz nachweisen, dann kann ich die Prüfung auf ein Automatik Fahrzeug durchführen. |
Nach bestandener praktischen Prüfung | Für die Fahrerlaubnisklassen B und B197 darf ich entsprechende Kraftfahrzeuge mit Schalt -/oder Automatikgetriebe führen |
Kosten B197 | Gleiche Kosten wie für die Fahrerlaubnisklasse „B“ |
Befristung | Die Klasse B197 ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen |
Einschluss | Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein. |