Klasse A1: Leichtkrafträder
Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Daten der Führerscheinklasse A1
Mindestalter | 16 Jahre |
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Voraussetzungen | Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus. |
Fahrzeuge | Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Die eingeschlossene Klasse AM beinhaltet zusätzlich Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
Hubraum | max. 125cm³ |
Leistung | max 11kW / ~15PS |
Geschwindigkeit | max. 80km/h |
Befristung | Die Klasse A1 ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen |
Einschluss | Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse AM. |
Sonstiges | Stufenaufbau zur Fahrerlaubnissklasse A2 frühestens nach 2 Jahren möglich |