Führerscheinklassen

Leichtkrafträder

Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.

Mindestalter16 Jahre
VoraussetzungenDer Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
FahrzeugeKrafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Die eingeschlossene Klasse AM beinhaltet zusätzlich Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Hubraummax. 125cm³
Leistungmax 11kW / ~15PS
BefristungDie Klasse A1 ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen
EinschlussWer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse AM.
SonstigesStufenaufbau zur Fahrerlaubnissklasse A2 frühestens nach 2 Jahren möglich. Gültig nur in Deutschland.
Leichtkrafträder

Die Klasse B 196 ist nur in Deutschland gültig und gilt als Erweiterung der Klasse B. Man bekommt nicht den Führerschein der Klasse A1.

Mindestalter25 Jahre
VoraussetzungenMindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B. Weiterhin ist eine Fahrerschulung notwendig.
FahrzeugeKrafträder der Klasse B196 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Hubraummax. 125cm³
Leistungmax 11kW / ~15PS
SonstigesWie sieht die Fahrerschulung aus?
– 4 x 90 min. theoretischer Unterricht (klassenspezifisch Klasse A)
– 5 x 90 min. praktischer Unterricht mit folgenden Mindestinhalten:
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung sowie Fahrten auf Landstraße und Autobahn
Nach erfolgreicher Fahrerschulung gibt es von der Fahrschule eine Bescheinigung darüber. Mit dieser Bescheinigung und einem aktuellen Lichtbild zum zuständigen Straßenverkehrsamt und dort den Antrag für B196 stellen.
Leistungsbeschränkte Krafträder

Die Motorradklasse A2 gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren besteht die Möglichkeit die Motorradklasse A zu erwerben.

Mindestalter18 Jahre
VoraussetzungenDer Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. Wer den Führerschein der Klasse A1 besitzt, kommt jedoch in den Genuß des Stufenführerscheins.
FahrzeugeKrafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW.
Hubraummehr als 50 cm³
Leistungmax. 35 kW
Geschwindigkeitmehr als 45km/h
BefristungDie Klasse A2 ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen
EinschlussKlasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein.
SonstigesStufenaufbau zur Fahrerlaubnissklasse A ist frühestens nach 2 Jahren möglich.
A2 (Krafträder) zzgl. A (schwere Krafträder, ab 24 Jahren)
Mindestalter21 Jahre
FahrzeugeKraftfahrzeuge der Klasse A2, sowie Quad über 15 KW. Mit erreichen des 24. Lebensjahres dann auch Kraftfahrzeuge der Klasse A
Vorteile• unter 24 Jahren mit einer Prüfung den Führerschein Klasse A zu erwerben.
• Ouad fahren mit Leistung über 15 KW
• kein Stufenaufbau von A2 auf A
Nachteile• kein Stufenaufbau möglich
• erst mit 21 Jahren den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A2
Art und Umfang der AusbildungDie Ausbildung ist synchron mit der Ausbildung der Klasse A, da dieses das vorgesehene Prüfungsfahrzeug ist.
Welche Fahrerlaubnis bekomme ich bei A 80?Im Führerschein wird die Fahrerlaubnis Klasse A2 eingetragen (ohne Schlüsselnummer), die Klasse A wird ebenfalls eingetragen (jedoch mit der Schlüsselnummer 80).
Leistungsunbeschränkte Krafträder

Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg des Stufenaufbaus — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).

Mindestalterfür den Direkteinstieg 24 Jahre
VoraussetzungenMit mindestens 24 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A erworben werden. Im Rahmen des Stufenaufbaus kann die Klasse A mit Vorbesitz der Klasse A2 frühestens nach 2 Jahren erweitert werden.
FahrzeugeKrafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Hubraummehr als 50cm³
Leistungkeine Einschränkung
Geschwindigkeitmehr als 45 km/h
BefristungDie Klasse A ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen
EinschlussWer die Klasse A besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1, A2 und AM.
Motorradklassen A1 – A2 – A

A1 bis 125 cm3 ab 16 Jahren; A2 bis 35 KW ab 18 Jahren; A offene Motorräder ab 24 Jahren; (dreirädrige KFZ (Trike) über 15 KW ab 21 Jahren). Ausbildung jeweils komplett!

Komplette Ausbildung!*

Theoretische Ausbildung 12 / 6 Unterrichtsstunden; Zusatzunterricht der A Klassen; 4 Unterrichtsstunden;
Praktische Ausbildung 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten;
Theoretische Prüfung; Praktische Prüfung 60 Minuten.

Vorgehen

Von A1 auf A2 ab 18 Jahren

– Von A2 auf A ab 20 Jahren, wenn A2 seit 2 Jahren Vorbesitz ist!

Von A1 auf A dafür gib es keinen Stufenaufstieg *

Unter 2 Jahren

Besitz der niedrigen Klasse unter 2 Jahren

• theoretische Prüfung
• 6 Sonderfahrten: Überland, Autobahn und Nachtfahrten 3,2,1, Fahrstunden
• praktische Prüfung in vollem Umfang 60 Minuten

Über 2 Jahren

Besitz der niedrigen Klasse mehr als 2 Jahren

• keine theoretische Prüfung
• keine praktische Ausbildung
• der Fahrlehrer muss sich jedoch vor der Prüfung davon überzeugen, das der Fahrschüler die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
• praktische Prüfung ( reduziert um 1 Drittel auf 40 Minuten )

Sonstiges* Einen Aufstieg von der Klasse A1 direkt auf die Klasse A ist nur mit einer kompletten Ausbildung möglich.
Kleinkrafträder

Mit der Klasse AM beginnt die Mobilität für den jungen Erwachsenen, jedoch auf 50 bzw. 45 km/h beschränkte Kleinkrafträder. Wer hauptsächlich innerorts fährt, für den ist die Klasse AM die ideale Wahl. Besitzer eines Autoführerscheins erhalten die Klasse AM als „Dreingabe“.

Mindestalter15 Jahre
VoraussetzungenDer Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.
FahrzeugeZweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Hubraummax. 50 cm³
BefristungDie Klasse AM ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen.
EinschlussWer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse AM. Die Klasse AM schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.
Personenkraftwagen

Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.

Mindestalter15 Jahre
VoraussetzungenDie MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben (§5 FeV).
Fahrzeugeeinspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Geschwindigkeitmax. 25 km/h
BefristungDie MOFA-Prüfbescheinigung ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen
EinschlussDie MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.
SonstigesPersonen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden (§ 76 Nr. 3 FeV).
Personenkraftwagen

Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.

Mindestalter18 Jahre, bei Teilnahme am Begleiteten Fahren auch ab 17 Jahre nach §48aFeV
VoraussetzungenDer Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
FahrzeugeKraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
BefristungDie Klasse B ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen
EinschlussKlasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
SonstigesWird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
Pkw und leichte LKW

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz. Bei der Fahrerlaubnisklasse B197 darfst du uneingeschränkt im In- & Ausland mit Automatik- und Schaltgetriebe fahren.

Mindestalter18 Jahre, bei Teilnahme am Begleiteten Fahren auch ab 17 Jahre nach §48aFeV
VoraussetzungenIst der Nachweis der Schaltkompetenz, daß bedeutet: Praktische Ausbildung auf ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe. Bei der Ausbildung werden mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit Schaltgetriebe absolviert, plus einer Überprüfungsfahrt mit einem Fahrlehrer/in von mindestens 15 Minuten durchgeführt. Die Schaltkompetenz wird dann von der Fahrschule gegenbenenfalls im Anschluss ausgestellt.
FahrzeugeEntsprechende Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schalt -/oder Automatikgetriebe.
Was ist Wichtig?Ich muss den Nachweis der Schaltkompetenz nachweisen, dann kann ich die Prüfung auf ein Automatik Fahrzeug durchführen.
Nach bestandener praktischen PrüfungFür die Fahrerlaubnisklassen B und B197 darf ich entsprechende Kraftfahrzeuge mit Schalt -/oder Automatikgetriebe führen
Kosten B197Gleiche Kosten wie für die Fahrerlaubnisklasse „B“
BefristungDie Klasse B197 ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen
EinschlussKlasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
PKW mit Anhänger

Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Schließlich kann man ihn später »nachholen«.

Mindestalter18 Jahre, bei Teilnahme am Begleiteten Fahren auch ab 17 Jahre nach §48aFeV
VoraussetzungenDer Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)
FahrzeugeKraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
BefristungDie Klasse BE ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen
SonstigesIm Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.
PKW mit schwerem Anhänger
Mindestalter18 Jahre bei Teilnahme am Begleiteten Fahren auch ab 17 Jahre nach §48aFeV
VoraussetzungenDer Erwerb der Schlüsselnummer B96 setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und B96, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B).
Fahrerschulung B96Mindestens 2,5 Stunden theoretische Fahrerschulung. Mindestens 3,5 Stunden praktische Fahrerschulung sind Pflicht, dazu kommt eine Stunde Fahren im Realverkehr.
FahrzeugeKraftfahrzeuge der B mit Anhänger über 750kg Zulässiger Gesamtmasse. Die Fahrzeugkombination (PKW + Anhänger) darf eine Zulässige Gesamtmasse von 4250kg nicht überschreiten einer Zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 4250kg.
BefristungDie Klasse B96 ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen
SonstigesIm Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse B96 nicht vor der Klasse B erteilt werden.
Zugmaschinen

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Zugmaschinen gefahren werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und s elbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter16 Jahre
Voraussetzungenkeine
FahrzeugeZugmaschinen
• mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
• mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
BefristungKlasse T ist unbefristet gültig
EinschlussKlasse T schließt die Klassen L und AM ein.
SonstigesZugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zugmaschinen

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter16 Jahre
Voraussetzungenkeine
FahrzeugeZugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
BefristungKlasse L ist unbefristet gültig
Einschlusskeine
Fahrschule Hagemeyer