Klasse B 196: Leichtkrafträder
Die Klasse B 196 ist nur in Deutschland gültig und gilt als Erweiterung der Klasse B. Man bekommt nicht den Führerschein der Klasse A1!!!
Daten der Führerscheinklasse B196
Mindestalter | 25 Jahre |
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Voraussetzungen | Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B. Weiterhin ist eine Fahrerschulung notwendig. |
Fahrzeuge | Krafträder der Klasse B196 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). |
Hubraum | max. 125cm³ |
Leistung | max 11kW / ~15PS |
Geschwindigkeit | max. 80km/h |
Sonstiges | Wie sieht die Fahrerschulung aus? – 4 x 90 min. theoretischer Unterricht (klassenspezifisch Klasse A) – 5 x 90 min. praktischer Unterricht mit folgenden Mindestinhalten: Übungen zur Fahrzeugbeherrschung sowie Fahrten auf Landstraße und Autobahn Nach erfolgreicher Fahrerschulung gibt es von der Fahrschule eine Bescheinigung darüber. Mit dieser Bescheinigung und einem aktuellen Lichtbild zum zuständigen Straßenverkehrsamt und dort den Antrag für B196 stellen. |