Klasse A2: leistungsbeschränkte Krafträder

Die Motorradklasse A2 gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren besteht die Möglichkeit die Motorradklasse A zu erwerben.

Daten der Führerscheinklasse A2

Mindestalter18 Jahre
VoraussetzungenDer Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. Wer den Führerschein der Klasse A1 besitzt, kommt jedoch in den Genuß des Stufenführerscheins.
FahrzeugeKrafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW.
Hubraummehr als 50 cm³
Leistungmax. 35 kW
Geschwindigkeitmehr als 45km/h
BefristungDie Klasse A2 ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen
EinschlussKlasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein.
SonstigesStufenaufbau zur Fahrerlaubnissklasse A ist frühestens nach 2 Jahren möglich.