Ein Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber um eine Fahrerlaubnis bei Ersterteilung der Klassen A1, A und B (auch B mit 17). Die Probezeit beginnt mit Erteilung der ersten Fahrerlaubnis in einer diesen Klassen und dauert 2 Jahre. Wer innerhalb dieser Zeit im Straßenverkehr auffällig wird, mit einem Kraftfahrzeug oder auch mit einem Fahrzeug (z.B. Fahrrad), und dadurch eine Zuwiderhandlung nach Abschnitt A oder zwei nach Abschnitt B begeht, wird von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert ein Seminar (ASF) zu besuchen.
– Dauer mindestens 2 Wochen, höchstens 4 Wochen – 4 Sitzungen a 135 Minuten – 1 Beobachtungsfahrt – 30 Minuten Fahren – 15 Minuten Besprechung – das ganze zwischen der 1 und 2 Sitzung.