Klasse T: Zugmaschinen
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Zugmaschinen gefahren werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und s elbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Daten der Führerscheinklasse T
Mindestalter | 16 Jahre |
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Voraussetzungen | keine |
Fahrzeuge | Zugmaschinen • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). |
Befristung | Klasse T ist unbefristet gültig |
Einschluss | Klasse T schließt die Klassen L und AM ein. |
Sonstiges | Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden die das 18. Lebensjahr vollendet haben. |