Prüfbescheinigung für Mofas
Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Daten zur Prüfbescheinigung für Mofas
Mindestalter | 15 Jahre |
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Voraussetzungen | Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben (§5 FeV). |
Fahrzeuge | einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. |
Geschwindigkeit | max. 25 km/h |
Befristung | Die MOFA-Prüfbescheinigung ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen |
Einschluss | Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein. |
Sonstiges | Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden (§ 76 Nr. 3 FeV). |