Klasse A2: leistungsbeschränkte Krafträder
Die Motorradklasse A2 gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren besteht die Möglichkeit die Motorradklasse A zu erwerben.
Daten der Führerscheinklasse A2
Mindestalter | 18 Jahre |
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Voraussetzungen | Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. Wer den Führerschein der Klasse A1 besitzt, kommt jedoch in den Genuß des Stufenführerscheins. |
Fahrzeuge | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW. |
Hubraum | mehr als 50 cm³ |
Leistung | max. 35 kW |
Geschwindigkeit | mehr als 45km/h |
Befristung | Die Klasse A2 ist nach Ausstellung 15 Jahre gültig. Aktiv ist eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen |
Einschluss | Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein. |
Sonstiges | Stufenaufbau zur Fahrerlaubnissklasse A ist frühestens nach 2 Jahren möglich. |